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Willy-Brandt-Platz 1, 67657 Kaiserslautern, Deutschland
Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz 67657
0631 3650

Schade dass man mindestens einen Stern geben muss. Die Beamten vom Bafgamt sind extrem unfreundlich und geben freche Antworten. Einfach nur ein Saftladen. Schn dass die ihren Lohn pnktlich bekommen und die mit Bafg 12 Wochen warten mssen.

1. Qualittsmanagement entweder nicht vorhanden oder total versagend ...Die Informationen ber manche Verfahrenswege z.B. sind unvollstndig bis nicht vorhanden; flexibles und kundenfreundliches (und verwaltungsrechtlich durchaus mgliches) Verhalten, um dieses behrdlich verursachte Defizit auszugleichen: Fehlanzeige! Das wird dann lieber auf dem Rcken und zu Lasten des Kunden (oder eher 'unliebigen Bittstellers?') ausgetragen. Systematisch erhobenes Feedback als Ansatz, um solche Schwchen nachhaltig zu beheben, fehlt.2. Wenn im Internet eine Telefonnummer angegeben wird, sollte diese auch erreichbar sein (nach 20 Minuten ununterbrochenem Anwahl-Versuch abgebrochen - war nicht besetzt, es wurde nicht abgenommen), sonst entlarvt sich diese Information als Alibi-Anzeige.3. Wartezeiten von mehr als 90 Minuten weisen auf extreme Organisationsmngel hin. DIe Untersttzung der Mitarbeiter im Brgercenterbereich durch intelligente Werkzeuge scheint berdies eher mangelhaft zu sein (widerspricht dem Versuch, KL als IT- / KI-Vorreiter darzustellen).Dass diese Mitarbeiter relativ frustiert und demotiviert erscheinen, und gegenber den Kunden gelegentlich schnippisch bis ausfllig werden, ist vermutlich eher den Fhrungs(?Mitarbeitereinteilungs-?)krften anzulasten. Wirklich moderne Behrden arbeiten anders ...

An und fr sich recht nettes Personal. Allerdingst leicht neben der Spur und leider unfhig nderungen der ffnungszeiten an Feiertagen oder der zustndigen Stellen und deren Stockwerke ins Internet zu stellen oder klar und direkt sichtbar aufzuhngen.

Personal sollte in der Arbeitszeit sich mehr um die Kundschaft kmmern.

Es war einmal Familie B. Familie B. wollte nach all den Jahren in der Stadt endlich ein ruhiges Pltzchen auf dem Land.Nun kam es nach dem Hausbau in Otterberg Drehenthalerhof dazu dass Familie B ebenfalls eine Hangsicherung errichten lie.Dann kam der Nachbar von Familie B und ri eine alte Scheune, welche direkt an der Grundstcksgrenze als Widerlager in das Erdreich hinein gebaut war, ohne vorliegende Abbruchgenehmigung (zumindest wei das Bauamt von nichts), ab.Weiterhin wurde im Zuge des Abrisses auf Familie B's Grundstck das Gelnde in genehmigungspflichtiger Hhe abgetragen so dass die bestehende Hangsttzmauer beschdigt und statisch vllig unbrauchbar wurde.Nun baute der Bauunternehmer, welcher beim Abri von Nachbar's Scheune die Mauer beschdigte, diese ohne Absprache mit Familie B., in Verbindung mit einer Sttzmauer des Nachbarn, wieder auf.Die Gesamthhe der Mauer war nun -aufgrund des massiven Gelndeabtrags und die berbauung durch den Nachbarn- auch genehmigungspflichtig was Familie B. aber erst im Jahr 2017 durch das Ermitteln der genauen Grenze bekannt wurde.Jegliche Klrungsversuche mit dem Nachbarn scheiterten, es kam auch kein Angebot seitens des Nachbarn den entstandenen Schaden ber die Bauherrenhaftpflicht abzuwickeln.Doch damit war der Nachbar nicht zufrieden:So kam der selbe Nachbar Jahre spter auf die moralisch glorreiche Idee Familie B's Mauer bei der Bauaufsicht Kreis KL anzuschwrzen.Familie B soll nun einen Bauantrag fr besagte Sttzmauer stellen (Kosten: insgesamt ca. 4000 Euro).Die Mauer ist ausschlielich wegen dem rechtswidrigen berbau des Nachbarn genehmigungspflichtig!Da der "nette" Nachbar obendrein noch die Grenzmarkierungen entfernt hat wird ebenfalls eine Neuvermessung und ein Wiederherstellen der Grenzmarken notwendig (Kosten hier laut Kostenvorschlag eines ffentlich bestellten Vermessungsingenieurs: 1800 Euro).Weiterhin hat der Nachbar nach Entfernen der Grenzmarken einen Teil des Grundstcks von Familie B. eingezunt, mit mehreren Mauern bebaut und nutzt diesen frhlich.Die Bauaufsicht meint (zu Recht?) sie knnten da nichts tun und verweist Familie B. auf das Zivilrecht aber Familie B soll nun laut Bauamt unter anderem auch die Grenze einmessen lassen was wiederum rund 600 Euro kostet, der Nachbar hingegen muss scheinbar nichts tun.Also nochmal die Zusammenfassung zum besseren Verstndnis: der Nachbar hlt sich absolut an nichts, berbaut ein fremdes Grundstck, agiert an der Grenze zum Strafrecht (Urkundenunterdrckung in Verbindung mit dem Unterschlagen eines fremden Grundstcks) und dennoch bleibt das Bauamt hier unttig.Eine Geichbehandlung scheint es hier wohl nicht zu geben(?).Im Prinzip ist das alles sehr schade, bei solch einem vllig unntig und sinnlos belasteten nachbarschaftlichen Verhltnis gibt es eigentlich immer nur Verlierer.Update: Der Nachbar hat nun im Mrz 2018 erneut Familie B's Grundstck, in Kenntnis des Grenzverlaufs, in genehmigungspflichtiger Hhe bebaut und vertieft.Die Baubehrde fhlt sich scheinbar nicht zustndig (???).Wenn man es nicht besser wsste so knnte man meinen hier geht etwas nicht mit rechten Dingen zu (wahrscheinlich hat die Behrde aber schlichtweg nur keine Lust).Jetzt kam heraus dass der Nachbar und sein Rechtsbeistand trotz Kenntnis des genauen Grenzverlaufs und der vom Nachbarn vorstzlich vorgenommenen berbauungen (dem Advokaten liegen seit ber 6 Monaten die Vermessungsunterlagen vor- ihm ist somit lngst bekannt dass sein Mandant berbaut hat) die Baubehrde anlgen.Das Verbot der Lge nach 43 a Abs. 3 S. 2 BRAO scheint dem Anwalt am Allerwertesten vorbei zu gehen.Den Nachbarn strt nach eigener Aussage an dem aktuellen Zustand der Grundstcke absolut nix, es geht es ihm hier also um rein GAR NICHTS scheinbar schikaniert und verppelt er einfach nur gerne andere Leute und Behrden.Unglaublich- htte niemals gedacht dass es solche durchgeknallten und zwielichtigen Leute (Nachbar und sein Anwalt) gibt!Der dauergelangweilte Nachbar wollte es so: jetzt wird das gerichtlich geklrt.

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  • Zombie ToasT
    Hinzugefügt am 03.09.2017
    Schade dass man mindestens einen Stern geben muss. Die Beamten vom Bafgamt sind extrem unfreundlich und geben freche Antworten. Einfach nur ein Saftladen. Schn dass die ihren Lohn pnktlich bekommen und die mit Bafg 12 Wochen warten mssen.
  • Andreas Buhl
    Hinzugefügt am 10.04.2018
    1. Qualittsmanagement entweder nicht vorhanden oder total versagend ...Die Informationen ber manche Verfahrenswege z.B. sind unvollstndig bis nicht vorhanden; flexibles und kundenfreundliches (und verwaltungsrechtlich durchaus mgliches) Verhalten, um dieses behrdlich verursachte Defizit auszugleichen: Fehlanzeige! Das wird dann lieber auf dem Rcken und zu Lasten des Kunden (oder eher 'unliebigen Bittstellers?') ausgetragen. Systematisch erhobenes Feedback als Ansatz, um solche Schwchen nachhaltig zu beheben, fehlt.2. Wenn im Internet eine Telefonnummer angegeben wird, sollte diese auch erreichbar sein (nach 20 Minuten ununterbrochenem Anwahl-Versuch abgebrochen - war nicht besetzt, es wurde nicht abgenommen), sonst entlarvt sich diese Information als Alibi-Anzeige.3. Wartezeiten von mehr als 90 Minuten weisen auf extreme Organisationsmngel hin. DIe Untersttzung der Mitarbeiter im Brgercenterbereich durch intelligente Werkzeuge scheint berdies eher mangelhaft zu sein (widerspricht dem Versuch, KL als IT- / KI-Vorreiter darzustellen).Dass diese Mitarbeiter relativ frustiert und demotiviert erscheinen, und gegenber den Kunden gelegentlich schnippisch bis ausfllig werden, ist vermutlich eher den Fhrungs(?Mitarbeitereinteilungs-?)krften anzulasten. Wirklich moderne Behrden arbeiten anders ...
  • Daria Moon
    Hinzugefügt am 27.12.2017
    An und fr sich recht nettes Personal. Allerdingst leicht neben der Spur und leider unfhig nderungen der ffnungszeiten an Feiertagen oder der zustndigen Stellen und deren Stockwerke ins Internet zu stellen oder klar und direkt sichtbar aufzuhngen.
  • Michael Stoll
    Hinzugefügt am 21.01.2019
    Personal sollte in der Arbeitszeit sich mehr um die Kundschaft kmmern.
  • Nevaeh B.
    Hinzugefügt am 07.01.2019
    Es war einmal Familie B. Familie B. wollte nach all den Jahren in der Stadt endlich ein ruhiges Pltzchen auf dem Land.Nun kam es nach dem Hausbau in Otterberg Drehenthalerhof dazu dass Familie B ebenfalls eine Hangsicherung errichten lie.Dann kam der Nachbar von Familie B und ri eine alte Scheune, welche direkt an der Grundstcksgrenze als Widerlager in das Erdreich hinein gebaut war, ohne vorliegende Abbruchgenehmigung (zumindest wei das Bauamt von nichts), ab.Weiterhin wurde im Zuge des Abrisses auf Familie B's Grundstck das Gelnde in genehmigungspflichtiger Hhe abgetragen so dass die bestehende Hangsttzmauer beschdigt und statisch vllig unbrauchbar wurde.Nun baute der Bauunternehmer, welcher beim Abri von Nachbar's Scheune die Mauer beschdigte, diese ohne Absprache mit Familie B., in Verbindung mit einer Sttzmauer des Nachbarn, wieder auf.Die Gesamthhe der Mauer war nun -aufgrund des massiven Gelndeabtrags und die berbauung durch den Nachbarn- auch genehmigungspflichtig was Familie B. aber erst im Jahr 2017 durch das Ermitteln der genauen Grenze bekannt wurde.Jegliche Klrungsversuche mit dem Nachbarn scheiterten, es kam auch kein Angebot seitens des Nachbarn den entstandenen Schaden ber die Bauherrenhaftpflicht abzuwickeln.Doch damit war der Nachbar nicht zufrieden:So kam der selbe Nachbar Jahre spter auf die moralisch glorreiche Idee Familie B's Mauer bei der Bauaufsicht Kreis KL anzuschwrzen.Familie B soll nun einen Bauantrag fr besagte Sttzmauer stellen (Kosten: insgesamt ca. 4000 Euro).Die Mauer ist ausschlielich wegen dem rechtswidrigen berbau des Nachbarn genehmigungspflichtig!Da der "nette" Nachbar obendrein noch die Grenzmarkierungen entfernt hat wird ebenfalls eine Neuvermessung und ein Wiederherstellen der Grenzmarken notwendig (Kosten hier laut Kostenvorschlag eines ffentlich bestellten Vermessungsingenieurs: 1800 Euro).Weiterhin hat der Nachbar nach Entfernen der Grenzmarken einen Teil des Grundstcks von Familie B. eingezunt, mit mehreren Mauern bebaut und nutzt diesen frhlich.Die Bauaufsicht meint (zu Recht?) sie knnten da nichts tun und verweist Familie B. auf das Zivilrecht aber Familie B soll nun laut Bauamt unter anderem auch die Grenze einmessen lassen was wiederum rund 600 Euro kostet, der Nachbar hingegen muss scheinbar nichts tun.Also nochmal die Zusammenfassung zum besseren Verstndnis: der Nachbar hlt sich absolut an nichts, berbaut ein fremdes Grundstck, agiert an der Grenze zum Strafrecht (Urkundenunterdrckung in Verbindung mit dem Unterschlagen eines fremden Grundstcks) und dennoch bleibt das Bauamt hier unttig.Eine Geichbehandlung scheint es hier wohl nicht zu geben(?).Im Prinzip ist das alles sehr schade, bei solch einem vllig unntig und sinnlos belasteten nachbarschaftlichen Verhltnis gibt es eigentlich immer nur Verlierer.Update: Der Nachbar hat nun im Mrz 2018 erneut Familie B's Grundstck, in Kenntnis des Grenzverlaufs, in genehmigungspflichtiger Hhe bebaut und vertieft.Die Baubehrde fhlt sich scheinbar nicht zustndig (???).Wenn man es nicht besser wsste so knnte man meinen hier geht etwas nicht mit rechten Dingen zu (wahrscheinlich hat die Behrde aber schlichtweg nur keine Lust).Jetzt kam heraus dass der Nachbar und sein Rechtsbeistand trotz Kenntnis des genauen Grenzverlaufs und der vom Nachbarn vorstzlich vorgenommenen berbauungen (dem Advokaten liegen seit ber 6 Monaten die Vermessungsunterlagen vor- ihm ist somit lngst bekannt dass sein Mandant berbaut hat) die Baubehrde anlgen.Das Verbot der Lge nach 43 a Abs. 3 S. 2 BRAO scheint dem Anwalt am Allerwertesten vorbei zu gehen.Den Nachbarn strt nach eigener Aussage an dem aktuellen Zustand der Grundstcke absolut nix, es geht es ihm hier also um rein GAR NICHTS scheinbar schikaniert und verppelt er einfach nur gerne andere Leute und Behrden.Unglaublich- htte niemals gedacht dass es solche durchgeknallten und zwielichtigen Leute (Nachbar und sein Anwalt) gibt!Der dauergelangweilte Nachbar wollte es so: jetzt wird das gerichtlich geklrt.
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